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   LAG Köln, 28.06.1989 - 2 TaBV 42/88   

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https://dejure.org/1989,6994
LAG Köln, 28.06.1989 - 2 TaBV 42/88 (https://dejure.org/1989,6994)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.06.1989 - 2 TaBV 42/88 (https://dejure.org/1989,6994)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 1989 - 2 TaBV 42/88 (https://dejure.org/1989,6994)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsteil; Entfernung; Betrieb

  • dgb.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wann ist ein Betriebsteil vom Hauptbetrieb »räumlich weit entfernt«?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 1692
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 01.12.1995 - 10 TaBV 19/95

    Räumlich weite Entfernung im Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG

    »Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Betriebsstätte räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt ist (§ 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG ), ist neben den konkreten Verkehrsverhältnissen und der Zahl der in dem Betriebsteil tätigen Arbeitnehmer (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 28.06.1988 - 2 TaBV 42/88 -, LAGE § 4 BetrVG 1972 Nr. 4; a.A. BAG, Beschluss v. 29.03.1977 - 1 ABR 31/76 -, AuR 1978, 254) auch zu berücksichtigen, ob zwischen den Mitarbeitern des Hauptbetriebes und denen in dem räumlich entfernten Betriebsteil eine echte Betriebsgemeinschaft besteht bzw. erwartet werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 24.02.1976 - ABR 62/75 -, EzA § 4 BetrVG 1972 Nr. 1) Ist dieses nicht der Fall, bleibt der räumlich entfernte Betriebsteil betriebsratsfähig, weil er dann weit entfernt ist im Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG .«.

    Nach herrschender Rechtsauffassung (Fabrizius/Kraft/Thiele/Wiese/Kreutz, Betriebsverfassungsgesetz , Gemeinschaftskommentar, 4. Aufl. § 4 Anm. 31, 32; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, Betriebsverfassungsgesetz , 17. Aufl. § 4 Rdn. 13; BAG, Beschluss vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 -, EzA § 4 BetrVG 1972 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 23.09.1982 - 6 ABR 42/81 -, EzA § 1 BetrVG 1975 Nr. 3; LAG Köln, Beschluss vom 28.06.1988 - 2 TaBV 42/88 -, LAGE § 4 BetrVG 1972 Nr. 4; LAG Hamburg, Beschluss vom 01.11.1982 - 2 TaBV 8/82 -, BB 1983, 1095 ff.) kommt es für die Beurteilung der Frage, ob eine räumlich weite Entfernung gegeben ist, nicht allein auf die Kilometerentfernung an, sondern im Wesentlichen auf die Frage, ob zwischen den Betrieben oder Betriebsteilen eine gute Verkehrsbedingung besteht, die es ermöglicht, die Entfernung innerhalb relativ kurzer Zeit zu überwinden.

    Je größer nämlich die Anzahl der dort tätigen Arbeitnehmer ist, um so schwieriger wird es, die Mitarbeiter in der Betriebsstätte von dem im Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat effektiv betreuen zu können, worauf zutreffend des LAG Köln (Beschluss vom 28.06.1988 - 2 TaBV 42/88 -, LAGE § 4 BetrVG 1972 Nr. 4) unter Abweichung von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in dessen Entscheidung vom 29.03.1977 - 1 ABR 31/76 -, AuR 1978, 254 hingewiesen hat.

  • LAG Köln, 04.05.2000 - 10 TaBV 56/99

    Betriebsrat: Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - räumliche Entfernung vom

    Soweit die Betriebsräte auf die Entscheidungen des LAG Köln vom 13.04.1989 - 1 TaBV 72/88 - und vom 28.06.1989 - 2 TaBV 42/88 - hinweisen, in denen die Entfernung Köln-Bonn von ca. 40 Kilometern als räumlich nicht weit entfernt angesehen worden sind, wurde dies unter anderem mit ständigen Verkehrsstaus (1 TaBV 72/88) und einer Fahrtzeit allein mit dem Pkw von mindestens einer Stunde wegen der Durchquerung innerstädtischen Verkehrs in Köln und Bonn begründet (2 TaBV 72/88.) Demgegenüber wurde bei normalen Verhältnissen die Entfernung zwischen Betriebsstätten in Bonn und Köln nicht als räumlich weit entfernt beurteilt (LAG Köln, Beschluss vom 25.09.1995 - 3 (10) TaBV 45/95).
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